Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Jura Textil GmbH

§ 1 Geltungsbereich

1. Alle Lieferungen, Leistungen sowie sämtliche Angebote von Jura erfolgen aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

2. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge, die Jura mit seinen Kunden abschließt. Sie gelten auch für künftige Lieferungen und Leistungen, selbst wenn sie dort nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

3. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen Dritter, die mit Jura Verträge abschließen, finden keine Anwendung, auch wenn sie den Bedingungen von Jura nicht widersprechen. Sofern die AGB von Jura mit den AGB des Kunden kollidieren, gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB/HGB. Ein Abgleich der Klauseln erfolgt nicht.

4. Die Einbeziehung der AGB erfolgt durch Hinweis im Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung. Bei Verbrauchern (Privatkunden) werden die AGB nur wirksam einbezogen, wenn der Kunde vor Vertragsschluss den vollständigen Text der AGB übermittelt bekommt, z. B. als Anhang einer E-Mail, als Anlage zum Angebot oder durch Verweis auf eine zugängliche Webseite.

§ 2 Muster

1. Sofern Jura an den Kunden Abstick-, Druck- und/oder Freigabemuster übersendet, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich auf Form-, Farb- und sonstige Fehler zu überprüfen.

2. Nach schriftlicher Freigabe durch den Kunden, die per E-Mail erfolgen kann, sind spätere Reklamationen wegen Abweichungen der Produkte ausgeschlossen.

3. Führt die Mustervorlage des Kunden zu erheblichen Änderungen oder Korrekturen, werden diese nach Arbeitszeit und Materialverbrauch gesondert berechnet.

§ 3 Preise und Zahlung

1. Die vereinbarten Preise gelten für die Lieferung ab Werk in Euro zuzüglich Transport- und Verpackungskosten sowie der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Die Rechnungen von Jura sind sofort zur Zahlung fällig und, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Jura berechtigt, ab Fälligkeit die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen.

4. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4 Lieferfristen

1. Von Jura angegebene Lieferfristen sind stets unverbindlich, es sei denn, dass ein bestimmter Lieferzeitpunkt schriftlich als Fixliefertermin bestätigt wurde.

2. Bei Leistungshindernissen, die Jura nicht zu vertreten hat (z. B. Störungen der Energieversorgung, Verkehrsbehinderungen, Arbeitskämpfe, höhere Gewalt), verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.

2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Arbeitstagen nach Anlieferung, zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von drei Arbeitstagen anzuzeigen.

3. Die Haftung für Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Schäden Dritter, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Personen- oder Körperschäden.

4. Für Schäden an von Kunden angelieferten Waren, die im Rahmen der Veredelung (z. B. Bestickung oder Druck) entstehen, haftet Jura nur bis zum Zeitwert der betroffenen Ware, es sei denn, die Beschädigung ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Jura zurückführbar.

5. Jura haftet nicht für Elementarschäden (z. B. durch Feuer, Hochwasser, Sturm oder Erdbeben) an vom Kunden angelieferter Ware, es sei denn, der Kunde weist nach, dass Jura die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Der Kunde wird darauf hingewiesen, eine eigene Elementarschadensversicherung für die angelieferte Ware abzuschließen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen im Eigentum der Jura Textil GmbH.

2. Der Eigentumsvorbehalt gilt als individuelle Vereinbarung, unabhängig von widersprechenden Einkaufsbedingungen des Kunden.

§ 7 Urheberrecht und Schutzrechte

1. Der Kunde sichert zu, dass er die Urheber- oder Nutzungsrechte an den zur Veredelung übergebenen Materialien (Logos, Grafiken, Texte) besitzt.

2. Macht ein Dritter Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen geltend, stellt der Kunde Jura von allen Ansprüchen frei.

§ 8 Produktionsmittel

1. Produktionsmittel (z. B. Stickkarten oder Druckfilme) bleiben Eigentum des Kunden. Sie werden von Jura ein Jahr kostenfrei eingelagert.

2. Nach Ablauf der Jahresfrist ist Jura berechtigt, die Produktionsmittel zu entsorgen oder virtuelle Produktionsmittel zu löschen.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Jura und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Jura, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.

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